Italienische Kommunen versuchen nach wie vor in großem Umfang, Bußgelder für vermeintliche Verkehrsverstöße in Deutschland über Inkassobüros und Anwaltskanzleien einzutreiben. Die von der Stadt Florenz sonderbevollmächtigte Nivi S.p.A. lässt sich hierbei u.a. durch die italienische Rechtsanwaltskanzlei (Studio Legale) Eliana Baldi und Giulia Brizzi aus Florenz vertreten.

So erhielt ein Urlauber zum Beispiel ein „Mahnschreiben und Leistungsaufforderung“ dieser Rechtsanwaltskanzlei mit folgendem Inhalt (personenbezogene Daten wurden anonymisiert):
„Die Unterzeichnenden Avv. Eliana Baldi und Avv. Giulia Brizzi, im Namen und Auftrag der Gesellschaft Nivi S.p.A., Sonderbevollmächtigte der Gemeinde von CORPO DI POLIZIA MUNICIPALE DI FIRENZE, die hiermit folgendes vertreten. Die Gemeinde von CORPO DI POLIZIA MUNICIPALE DI FIRENZE am xxx, hat dazu gedient, Sie über die Übertretung der Straßenverkehrsordnung zu informieren mit Protokollnr. xxx, über eine Gesamtsumme von € 193,21, die nochmals in Kopie beigefügt ist.
Dieses Protokoll wurde bisher nicht bezahlt, daher ist angesichts der fortgesetzten Nichtzahlung eine Aufforderung und eine förmliche Mitteilung zur Zahlung des oben genannten Betrages, sowie Beitreibungskosten in Höhe von insgesamt € 296,90, innerhalb von 15 Tagen (fünfzehn) und nicht später nach Erhalt dieses Schreiben, vorgesehen. Die Zahlung kann mit folgenden Zahlungsmodalitäten erfolgen: …“
Am Ende des Schreibens wurde dann noch die Einleitung gerichtlicher Schritte angedroht:
„Wir informieren, dass wir bei Nichtausführung ohne weitere Ankündigung die Eintreibung des Kredits bei dem zuständigen Gericht, zum Schutz der Interessen unserer Klientin, mit zusätzlichen Kosten auf Ihre Lasten vornehmen werden.“
Allerdings hatte der betroffene Urlauber erstmalig mit diesem Anwaltsschreiben von dem behaupteten Verkehrsverstoß erfahren. Nach seinen Angaben ging ihm zuvor kein Bußgeldbescheid oder Ähnliches zu.
Wer solche Anwaltsschreiben erhält, sollte sich unseres Erachtens hiervon nicht einschüchtern lassen und nicht direkt bezahlen. Viele solcher Forderungen sind unseres Erachtens unberechtigt, weil
- die Zustellfristen nach der italienischen Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada) nicht eingehalten wurden und
- für die Durchsetzung italienischer Bußgelder eigentlich keine Anwaltskanzlei, sondern das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig wäre.
Insofern bestehen Ähnlichkeiten zum Vorgehen des Inkassobüros ETI Experts GmbH, über welches wir schon an anderer Stelle berichtet haben.