Zahlungsaufforderung der yourfinance AG – Was hat es damit auf sich?

Die yourfinance AG aus Zürich (Schweiz) verschickt Zahlungsaufforderungen für die Vermittlung von Finanzsanierungsverträgen. Dabei werden Vermittlungsgebühren von bis zu mehreren 100 € verlangt. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Der Sachverhalt

Im Fall der yourfinance AG geht es häufig um folgenden Sachverhalt:

Verbraucher suchen über das Internet nach einem Kredit und stellen eine Finanzierungsanfrage. Kurz darauf erhalten sie Genehmigungsschreiben, die leicht den Eindruck erwecken, es gehe um eine Kreditzusage. So heißt es darin unter anderem:

„Sie erhalten hiermit eine verbindliche Zusage für die Vermittlung eines genehmigten Finanzsanierungsvertrages (Ablehnung/Absage ausgeschlossen).

Dieser Vertrag ist bereits genehmigt.

Wir bestätigen an dieser Stelle nochmals, dass uns bereits eine Zusage für die Annahme Ihres Antrags vorliegt!“

Nachfolgend sehen Sie ein Muster des Genehmigungsschreibens:

Den Genehmigungsschreiben ist auch ein Freiumschlag und ein Vermittlervertrag beigefügt, den die Empfänger unterzeichnen und zurückschicken sollen. Der Vermittlervertrag sieht dann z.B. so aus:

Was passiert, wenn man den Vertrag mit der yourfinance AG unterschreibt?

Manche Leute unterschrieben diesen Vertrag und schickten ihn an die yourFinance AG zurück. Allerdings hatten sie damit keinen Kreditvertrag unterschrieben, wie sie dachten. Tatsächlich hatten sie nur einen Vermittlungsvertrag für den Nachweis eines Finanzsanierungsvertrages unterschrieben. Einen Kredit erhält man damit aber nicht. Dies ergibt sich auch aus den AGB, die in hellem Grauton auf der Rückseite aufgedruckt sind. Dort heißt es:

„Es werden dem Auftraggeber weder neue liquide und/oder finanziellen Mittel jedweder Art zur Verfügung gestellt, noch sieht dieser Vertrag eine Darlehens- oder Kreditbeschaffung bzw. -vermittlung vor.“

Was hat es mit dem Nachnahmebrief auf sich?

Als nächstes bekamen die Betroffenen einen Brief per Nachnahme zugeschickt. Wer den Nachnahmebrief bezahlte und in der Hoffnung entgegennahm, einen Kreditvertrag zu erhalten, wurde dann jedoch enttäuscht. Beigelegt war lediglich ein Finanzsanierungsvertrag, der aber auch keine Kreditgewährung oder Kreditvermittlung vorsieht.

Einige Betroffene wurden dann skeptisch und verweigerten die Annahme. In diesen Fällen begann die yourfinance AG, Zahlungsaufforderungen an zu verschicken. Darin heißt es:

„gemäß den Bedingungen des Vermittlervertrages, welcher uns seit dem … von Ihnen unterschrieben vorliegt, haben wir Ihren Finanzsanierungsvertrag per Post versendet. Leider war es nicht möglich den Brief zuzustellen und vereinbarungsgemäß den fälligen Betrag per Nachnahme einzufordern.“

Später erhalten die Betroffenen dann weitere Schreiben mit folgendem Hinweis:

„Bei anhaltender Nichtzahlung kann die von Ihnen beauftragte Dienstleistung nicht vollständig durchgeführt werden. Dies kann unter Umständen zum Verlust der Vermittlungszusage führen.

Nutzen Sie diese LETZTE CHANCE um die Angelegenheit durch sofortige Zahlung ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen!“

Muss man den Vertrag mit der yourfinance AG unterschreiben?

Nein. Auch wenn yourfinance von „verbindlicher Zusage“ schreibt, gibt es keine Verpflichtung, diesen Vertrag zu unterschreiben.

Was ist, wenn man den Vertrag nicht unterschrieben hat?

Wer den Vertrag nicht unterschrieben und zurückgeschickt hat, sollte sich von weiteren Erinnerungen nicht weiter beindrucken lassen. Ohne Vertragsabschluss kann die yourfinance AG keine Rechte aus dem Vermittlungsvertrag herleiten. Ein Widerruf des Vertrags ist dann auch nicht notwendig.

Wer steckt hinter yourfinance AG?

Hinter der yourfinance AG steckt laut den Briefbögen die yourFinance AG, Bahnhofstrasse 10, CH-8001 Zürich. Außerdem gibt es eine deutsche Postanschrift, die „Mail to Swiss Service YFAG“, Ludwigstraße 8, 80539 München.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man auf die yourfinance AG reingefallen ist?

Wenn Sie ebenfalls einen solchen Vermittlungsvertrag irrtümlich unterschrieben haben, empfehlen wir Ihnen, nicht zu bezahlen und sich gegen die Forderung zur Wehr zu setzen.

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