Wie hoch ist der Streitwert bei unerwünschter E-Mail-Werbung?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Streitwert für die Zusendung von unerwünschter E-Mail Werbung nicht an dem gesamten volkswirtschaftlichen Schaden zu messen, sondern am persönlichen Interesse des Empfängers. Handelt es sich um einen Einzelfall, selbst mit verhältnismäßig geringfügiger Belästigung, ist ein Streitwert für die Zusendung von unerwünschter E-Mail-Werbung in Höhe von 3.000,- EUR angemessen … Wie hoch ist der Streitwert bei unerwünschter E-Mail-Werbung? weiterlesen