Eine Mandantin meiner Kanzlei wurde von der Werbeagentur Mötzing e.K. (Niederaula) verklagt. Diese Firma betreibt unter anderem die Internetseite www.immobilien-sofortkauf.de und wirbt dort unter anderem mit dem Spruch „Wir kaufen Ihre Immobilie sofort oder bewerben Sie bundesweit“.
Meine Mandantin wollte eine Immobilie verkaufen und hatte diese unter eBay-Kleinanzeigen inseriert. Ein Mitarbeiter der Werbeagentur Mötzing e.K. meldete sich dort mit einer Nachricht und teilte mit, dass man eventuell Interesse an ihrem Objekt habe. Es wurde um Rückruf gebeten. Im Laufe des Telefonats wurde meine Mandantin dann gebeten, einen persönlichen Termin im Büro der Werbeagentur Mötzing e.K. wahrzunehmen.
Im Termin ging es dann aber nicht mehr um einen möglichen Kauf der Immobilie. Stattdessen schaffte es der Mitarbeiter, meine Mandantin zu überreden, einen „Werbe- und Dienstleistungsvertrag“ zu unterschreiben. Die Konditionen hatten es in sich:

Der Vertrag beinhaltet laut Leistungsbeschreibung unter anderem die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen auf verschiedenen Internetseiten, deren Betreiber ebenfalls die Werbeagentur Mötzing e.K. ist:

Diese Internetseiten der Werbeagentur Mötzing e.K. waren mir persönlich bislang vollkommen unbekannt. Ob diese Internetseiten tatsächlich eine ernstzunehmende Werbereichweite haben und ob die versprochenen Leistungen tatsächlich 10.000,- EUR plus Umsatzsteuer wert sind, möchte ich Ihrem kritischen Urteilsvermögen überlassen.
Ich kann jedenfalls nach den Erfahrungen meiner Mandantin nur dringend dazu raten: Wenn Ihnen diese Firma Interesse am Kauf Ihrer Immobilie bekundet, seien Sie vorsichtig, was man Ihnen später in einem persönlichen Termin verkaufen möchte. Wie heißt es so schön: Die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch.