Anwalt für Verkehrsrecht in Leinefelde-Worbis

Trotz allen technischen Fortschritts ist ein Verkehrsunfall schnell passiert. Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, hat das Recht, sich sofort einen Rechtsanwalt zu nehmen und mit der Schadensregulierung zu beauftragen. Die hierfür anfallenden Gebühren muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernehmen.

Ich unterstütze Sie umfassend bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und/oder die eigene Kaskoversicherung.

Keine Unfallregulierung ohne Anwalt!

Falls Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie Folgendes beherzigen:

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist nicht Ihr Freund, sondern steht auf der Gegenseite und hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, Ihnen so wenig wie möglich zu bezahlen. Um die nötige rechtliche „Waffengleichheit“ herzustellen, sollten Sie sich daher von Beginn an einen Anwalt nehmen, und zwar direkt nach dem Unfall. Sie müssen auch nicht erst abwarten, bis sich die Versicherung bei Ihnen meldet!

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.12.2014 – 22 U 171/13)

Kostenübernahme durch die gegnerische Haftpflichtversicherung

Die Kosten für die Rechtsberatung und -vertretung durch einen Anwalt sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu tragen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind:

  • Der Unfall muss durch den anderen Verkehrsteilnehmer verursacht worden sein.
  • Sie dürfen keine Schuld am Unfall tragen.

Mögliche Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall

Mögliche Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall sind zum Beispiel (alphabetisch sortiert):

  • Anmeldekosten / Abmeldekosten
  • Abschleppkosten
  • beschädigte Gegenstände
  • Besuchskosten
  • Fahrtkosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Höherstufungsschaden
  • Mietwagenkosten
  • Neuwagenersatz
  • Nutzungsausfall
  • Reparaturkosten
  • Reisekosten (z.B. vom Unfallort nach Hause)
  • Sachverständigenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Standgebühren / Abstellkosten
  • Unkostenpauschale
  • Wertminderung

(Stand:

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