In diesem Beitrag finden Sie eine Sammlung interessanter Urteile zum Thema Tierhalterhaftung.
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Haftung für Hundebiss bei unklarer Verursachung
Auch wenn nicht abschließend geklärt werden kann, welcher Hund zugebissen hat, reicht allein die bloße Mitverursachung, um die Voraussetzungen einer Tierhalterhaftung zu erfüllen.
Greift ein Geschädigter in ein Gerangel zwischen zwei Hunden ein, muss er sich ein 50%iges Mitverschulden anrechnen lassen.
(Landgericht Koblenz, Urt. v. 12.06.2023 – 5 O 38/21)