Urteile zur Rechtsschutzversicherung

In diesem Beitrag finden Sie eine Sammlung interessanter Urteile zum Thema Rechtsschutzversicherung.

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Regress des Rechtsschutzversicherers des Mandanten wegen Anwaltshaftung in einem Darlehenswiderrufsfall

(OLG Zweibrücken, Urteil vom 9. März 2023 – 4 U 97/22)

Schadenersatz-Rechtsschutz bei Ansprüchen aus bürgerlich-rechtlicher Prospekthaftung

Bei der Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines Schädigers gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG handelt es sich dann um einen Anwendungsfall des Schadenersatz-Rechtsschutzes nach § 2 lit. a (der hier vereinbarten) ARB, wenn die Inanspruchnahme des Schädigers auf einem Anspruch aus bürgerlich-rechtlicher Prospekthaftung beruht.

(BGH, Urteil vom 15. Februar 2023 – IV ZR 312/21)

Prozessstandschaft eines Schadenabwicklungsunternehmens

Aus § 126 Abs. 2 Satz 1 VVG ergibt sich weder unmittelbar noch in entsprechender Anwendung eine aktive gesetzliche Prozessstandschaft des Schadensabwicklungsunternehmens eines Rechtsschutzversicherers für den Anspruch auf Auskehr der einem im Strafverfahren freigesprochenen Versicherten durch die Staatskasse erstatteten Auslagen.

(BGH, Urteil vom 30. November 2022 – IV ZR 143/21)

Zulässigkeit von Klauseln zum Schiedsgutachterverfahren in der Rechtsschutzversicherung

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherung, wonach der Versicherungsnehmer mit der Mitteilung über die Rechtsschutzablehnung darauf hinzuweisen ist, dass er, soweit er der Auffassung des Versicherers nicht zustimmt und seinen Anspruch auf Rechtsschutz aufrechterhält, innerhalb eines Monats die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens vom Versicherer verlangen kann, ist unwirksam.

Klauseln in Rechtsschutzversicherungsbedingungen, wonach der Versicherungsnehmer aufzufordern ist, alle nach seiner Auffassung für die Durchführung des Schiedsgutachterverfahrens wesentlichen Mitteilungen und Unterlagen innerhalb der Monatsfrist dem Versicherer zuzusenden, Schiedsgutachter ein seit mindestens fünf Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassener Rechtsanwalt ist, der von dem Präsidenten der für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständigen Rechtsanwaltskammer benannt wird, dem Schiedsgutachter vom Versicherer alle ihm vorliegenden Mitteilungen und Unterlagen, die für die Durchführung des Schiedsgutachterverfahrens wesentlich sind, zur Verfügung zu stellen sind sind zulässig.

(OLG Celle, Urteil vom 22. September 2022 – 8 U 336/21)

Erfolgsaussicht einer beabsichtigten Rechtsverfolgung (Diesel-Klage)

In der Rechtsschutzversicherung, in der die Deckung u.a. davon abhängt, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (etwa § 18 Abs. 1 lit. b ARB 2010), ist wie im Prozesskostenhilferecht eine vorweggenommene Beweiswürdigung in eng begrenztem Rahmen zulässig.

Die Deckung kann versagt werden, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Versicherungsnehmers als ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde.

So liegt es, bezogen auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife im November 2021, in Ansehung der beabsichtigten Klage auf Rückabwicklung des Erwerbs eines Kraftfahrzeuges mit einem Euro5-Diesel-Motor vom März 2015, wenn das Fahrzeug keinem Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes unterlag oder unterliegt, ein Software-Update nicht vorgesehen war oder ist, im Klagentwurf gegen die Feststellungen des Kraftfahrtbundesamtes eine Prüfstanderkennung behauptet und im Übrigen lediglich auf ein sog. Thermofenster sowie auf Messwerte im Realbetrieb verwiesen wird.

Bei der Entscheidung, ob bezogen auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife Deckung zu gewähren gewesen wäre, sind künftige denkbare im Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu der Frage unerheblich, ob Art. 18 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 und Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 715/2007 eine drittschützende Wirkung zukommen kann.

(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Juni 2022 – 16 U 53/22)

Anforderungen an den Stichentscheid des Rechtsanwalts bei einer „Diesel-Klage“

(LG Krefeld, Urteil vom 23. März 2022 – 2 O 221/21)

Zeitpunkt des Eintritts Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei Duldungsbescheid

Im Fall eines Duldungsbescheids einer Gemeinde nach § 191 AO im Hinblick auf eine Grundstücksübertragung ist Eintritt des Versicherungsfalls (nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d der vereinbarten ARB) der Erlass des Duldungsbescheids.

(OLG Hamm, Beschluss vom 21. Januar 2022 – I-20 U 352/21)

Beschränkung des Deckungsschutzes bei „Diesel-Klagen“ (Nutzungsersatz)

Es existiert eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung, die auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Erwägungen den Abzug eines Nutzungsersatzes bejaht. Eine Klage auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises hat daher keine Aussicht auf Erfolg.

(LG Dortmund, Urteil vom 9. Dezember 2021 – 2 O 133/21)

Deckungsschutz für Staatshaftungsklage gegen BRD im Zusammenhang mit dem „sog. „Diesel-Skandal“

In der Rechtsschutzversicherung besteht kein Deckungsschutz für eine Staatshaftungsklage gegen die BRD im Zusammenhang mit dem „Diesel-Skandal“, da kein staatshaftungsrechtlicher Anspruch aufgrund von Versäumnissen bei der Durchsetzung des europäischen Typengenehmigungsrechts in Betracht kommt.

(OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Dezember 2021 – 10 U 1085/21)

Leistungsausschluss bei „Privat-Kombi-Rechtsschutz“ für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung

Zur Reichweite des Risikoausschlusses für Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.

Anspruch auf Deckungsschutz besteht hiernach nicht für die Klage eines Selbstständigen (hier: Heilpraktiker) aus einer (im Streitfall: österreichischen) Betriebsunterbrechungsversicherung, in welcher die völlige Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers als Versicherungsfall vereinbart ist und zudem eine Taxe vereinbart ist wie folgt: „Bei gänzlicher Unterbrechung wird pro Tag ein 1/360 der vereinbarten Versicherungssumme als Taxe … ausbezahlt. … Die Entschädigung erfolgt in dieser Form nur, solange der tatsächliche Schaden mindestens 90% der gesamten Taxenleistung beträgt. Ansonsten erfolgt die Entschädigung durch Nachweis des tatsächlichen Verdienstentgangs“.

(OLG Hamm, Beschluss vom 12. Oktober 2021 – I-20 U 199/21)

Eintritt des Versicherungsfalls bei Rückabwicklungsbegehren des Kfz-Käufers im Rahmen des sog. Abgasskandals

In der Rechtsschutzversicherung bestimmt sich der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls sowohl bei der Verfolgung eigener vertraglicher Ansprüche des Versicherungsnehmers als auch bei der Abwehr (Aktiv- und Passivprozess) allein nach dem Pflichtenverstoß, den der Versicherungsnehmer seinem Gegner vorwirft und auf den er seinen verfolgten Anspruch oder seine Rechtsverteidigung stützt; abweichende Klauseln sind unwirksam.

Bei einem Rückabwicklungsbegehren des Käufers eines Kfz wegen eines Motors mit manipulierter Abgassoftware liegt daher der maßgebliche Verstoß bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in dem Abschluss des Kaufvertrages und bei Geltendmachung von Gewährleistungsrechten in der Übergabe des Fahrzeugs.

Auf den Zeitpunkt der späteren Kenntniserlangung des VN von dem Verstoß kommt es nicht an, weil die Bedingungen auf die Kenntnis des VN von der Streitursache nicht abstellen.

Keine Vergleichbarkeit mit den Widerrufs- und Widerspruchsfällen nach dem VVG a.F., in denen der maßgebliche Verstoß in der Weigerung des Lebensversicherers liegt, das Widerspruchsrecht anzuerkennen und das Erlangte herauszugeben.

(KG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 2021 – 6 U 1095/20)

Kein Quotenvorrecht an nicht verbrauchten Gerichtskosten

Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die Gerichtskasse unverbrauchte Gerichtskosten an den Rechtsanwalt, geht der Anspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt, alles herauszugeben, was er aus der anwaltlichen Geschäftsbesorgung erlangt, insoweit auf den Rechtsschutzversicherer über.

Für Erstattungsansprüche aufgrund überzahlter Gerichtskosten besteht in der Rechtsschutzversicherung kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers.

(BGH, Urteil vom 10. Juni 2021 – IX ZR 76/20)

Zahlungsklage des Rechtsschutzversicherers auf Kostenerstattung aus übergegangenem Recht

Der Rechtsschutzversicherer, der Verfahrenskosten für seinen Versicherungsnehmer verauslagt hat, kann einen auf ihn übergegangenen Kostenerstattungsanspruch gegen den unterlegenen Prozessgegner im Klageverfahren geltend machen. Dem steht der Vorrang des Kostenfestsetzungsverfahrens nicht entgegen.

(LG Hannover, Urteil vom 16. Oktober 2020 – 6 O 59/20)

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