LG München I, Urteil vom 24.04.2023 – 32 O 2905/22
Erteilt ein Finanzdienstleister gegenüber einer Gemeinde eine falsche Auskunft zur Bonität einer Bank (A- statt BBB+), haftet er wegen der Verletzung einer Auskunftspflicht auf Schadensersatz, wenn die Gemeinde bei der Bank Festgeld anlegt und das Geld aufgrund einer Insolvenz der Bank verloren geht.