In diesem Beitrag finden Sie eine Sammlung interessanter Urteile zum Thema Anlageberatung / Anlagevermittlung.
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Verjährungshemmung bei Schadenersatzanspruch Pflichtverletzung aus einem Anlageberatungsvertrag
Die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag wird durch die Klageerhebung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB auch bezüglich solcher Pflichtverletzungen gehemmt, die in der Klageschrift nicht geltend gemacht sind.
(BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 – XI ZR 464/21)
Keine Haftung eines Anlagevermittlers bei rechtzeitiger Korrektur der Prognose des Wertpapiers
Ein Anlagevermittler haftet gemäß § 823 Abs. 2 BGB, § 14 FinVermV nur dann auf Schadensersatz, wenn sich die von ihm im Rahmen der Vermittlung einer Kapitalanlage erteilten Auskünfte und Informationen bei einer Gesamtbetrachtung aller Äußerungen und aller wesentlichen schriftlich übersandten Mitteilungen als zweideutig oder irreführend erweisen, nicht hingegen schon dann, wenn nur einzelne Äußerungen zweideutig oder irreführend sind, der Anleger aber noch rechtzeitig vor seiner Anlageentscheidung vollständig und zutreffend informiert wird.
(OLG Celle, Urteil vom 11. Mai 2023 – 11 U 119/22)
Haftung für falsche Aussage zur Bonität einer Bank
Erteilt ein Finanzdienstleister gegenüber einer Gemeinde eine falsche Auskunft zur Bonität einer Bank (A- statt BBB+), haftet er wegen der Verletzung einer Auskunftspflicht auf Schadensersatz, wenn die Gemeinde bei der Bank Festgeld anlegt und das Geld aufgrund einer Insolvenz der Bank verloren geht.
(LG München I, Urteil vom 24.04.2023 – 32 O 2905/22)
Umfang der geschuldeten Plausibilitätsprüfung für ein Prospekt über einen geschlossenen Immobilienfonds
Zu den Anforderungen an die von einem Anlageberater geschuldete Plausibilitätsprüfung eines Prospekts.
(BGH, Urteil vom 15. November 2012 – III ZR 55/12)
Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung des Fondinitiators zur Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds
Ein Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds anhand einer ihm von der Fondsinitiatorin zur Verfügung gestellten persönlichen Modell-Berechnung erläutert, ist verpflichtet, diese Berechnung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und den Kunden auf erkennbare Fehler hinzuweisen.
(BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 – III ZR 144/10)
Pflicht zur zeitnahen Auswertung der Wirtschaftspresse
Zur Pflicht des Anlageberaters, die Wirtschaftspresse im Hinblick auf für die von ihm vertriebenen Anlageprodukte relevante Pressemitteilungen zeitnah durchzusehen.
(BGH, Urteil vom 5. November 2009 – III ZR 302/08)
Pflicht eines Anlagevermittlers zur Prüfung des Emissionsprospekts auf Plausibilität
Zur Pflicht eines auf den Vertrieb von Beteiligungen an Windkraftanlagen spezialisierten Anlagevermittlers, den Emissionsprospekt auf Plausibilität zu überprüfen.
(BGH, Urteil vom 5. März 2009 – III ZR 17/08)
Pflicht des Anlageberaters zur Auswertung der Wirtschaftspresse
Zur Frage der Berechtigung eines Geschädigten, der wegen der Schlechtleistung eines Anlageberatungsvertrages Schadensersatz geltend macht, wenn er mit einem Dritten zusammen beraten worden ist und die Anlage getätigt hat.
Zur Frage der Pflicht eines Anlageberaters, die Wirtschaftspresse hinsichtlich negativer Berichte über die in Rede stehende Anlage auszuwerten und den Anleger hierüber zu informieren.
(BGH, Urteil vom 5. März 2009 – III ZR 302/07)
Pflicht zur banküblichen kritischen Prüfung einer empfohlenen Kapitalanlage
Aus einem Beratungsvertrag ist eine Bank verpflichtet, eine Kapitalanlage, die sie empfehlen will, mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen; eine bloße Plausibilitätsprüfung ist ungenügend.
Eine Bank kann zur Prüfung von Kapitalanlagen, die sie in ihr Anlageprogramm genommen hat, auch bankfremde Erfüllungsgehilfen einsetzen; hierüber muss sie einen Anlageinteressenten grundsätzlich nicht aufklären.
Eine Bank muss nicht jede negative Berichterstattung in Brancheninformationsdiensten über von ihr vertriebene Kapitalanlagen kennen.
Hat eine Bank Kenntnis von einem negativen Bericht in einem Brancheninformationsdienst, muss sie ihn bei der Prüfung der Kapitalanlage berücksichtigen. Anlageinteressenten müssen aber nicht ohne weiteres auf eine vereinzelt gebliebene negative Publikation, deren Meinung sich in der Fachöffentlichkeit (noch) nicht durchgesetzt hat, hingewiesen werden.
(BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008 – XI ZR 89/07 –, BGHZ 178, 149-158)
Prospekthaftung bei Anlagenvermittlung
(BGH, Beschluss vom 21. Mai 2008 – III ZR 230/07)
Haftung des Anlagevermittlers von Investmentfondsanteilen aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag
Zur Haftung eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag, wenn er über deren Sicherheit und Rentierlichkeit unrichtige Angaben macht und es gewähren lässt, dass der Anleger im vom Vermittler vorbereiteten Kaufauftrag an die Kapitalanlagegesellschaft unter allen in Betracht kommenden Anlegertypen (sicherheitsorientiert, konservativ, gewinnorientiert, risikobewusst) eingeordnet wird.
(BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 – III ZR 100/06)
Pflicht des Anlagevermittlers zur Risikoaufklärung über eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds in Form der GbR
Zur (im konkreten Fall verneinten) Pflicht des Anlagevermittlers, den Anlageinteressenten über die Risiken der Beteiligung an einem in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebenen geschlossenen Immobilienfonds hinzuweisen, wenn der Vermittler dem Interessenten rechtzeitig einen Prospekt über die Kapitalanlage überreicht hat, der nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln.
(BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 – III ZR 145/06)
Pflicht zur Offenlegung einer für den Vertrieb gezahlten Innenprovision
Zur Pflicht des Anlagevermittlers, eine für den Vertrieb gezahlte Innenprovision offen zu legen, die im Prospekt für den Beitritt zu einem Immobilienfonds nicht aufgeführt war.
(BGH, Urteil vom 22. März 2007 – III ZR 218/06)
Haftung des Anlagevermittlers von Fondsanteilen aus stillschweigend geschlossenem Auskunftsvertrag
Zur Haftung eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag, wenn er diese dem Anleger gegenüber als „sicher“ bezeichnet, obwohl sie nach der Zuordnung durch die Kapitalanlagegesellschaft dem Risikoprofil „gewinnorientiert“ und „risikobewusst“ unterfallen.
(BGH, Urteil vom 19. Oktober 2006 – III ZR 122/05)
Zustandekommen eines Auskunftsvertrages
Für das Zustandekommen eines Auskunftsvertrages kann es genügen, wenn der Anleger den Anlagevermittler um einen Beratungstermin bittet und der Anlagevermittler dann Angaben zu der fraglichen Anlage macht.
(BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 – III ZR 413/04)
Pflicht des Vermittlers zur Offenlegung für den Vertrieb gezahlter „Innenprovisionen“
Zur Frage der Verpflichtung des Vermittlers einer prospektierten Kapitalanlage zur Offenlegung von an ihn für den Vertrieb gezahlten „Innenprovisionen.“
(BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 – III ZR 359/02 –, BGHZ 158, 110-122)
Haftung des Kapitalanlagevermittlers aus dem Fortwirken eines von ihm geschaffenen Vertrauenstatbestands
(BGH, Urteil vom 13. Juni 2002 – III ZR 166/01)
Haftung des Kapitalanlagevermittlers bei unterlassener Plausibilitätsprüfung
Zur Haftung des Kapitalanlagevermittlers, der es unterläßt, das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität hin zu prüfen.
(BGH, Urteil vom 13. Januar 2000 – III ZR 62/99)
Pflichten der Bank bei der Kapitalanlageberatung bei Auslandsanleihe („Bond-Entscheidung“)
Eine Bank hat bei der Anlageberatung den – gegebenenfalls zu erfragenden – Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu berücksichtigen („anlegergerechte“ Beratung); das von ihr danach empfohlene Anlageobjekt muß diesen Kriterien Rechnung tragen („objektgerechte“ Beratung).
Eine Bank, die ausländische Wertpapiere in ihr Anlageprogramm aufgenommen hat, muß diese Papiere, die sie ihren Kunden als Anlage empfiehlt, einer eigenen Prüfung unterziehen; sie darf sich nicht auf eine Börsenzulassung verlassen und sich damit begnügen, den Inhalt eines Zulassungsprospekts zur Kenntnis zu nehmen.
(BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 – XI ZR 12/93 –, BGHZ 123, 126-131)
Haftung des Anlagevermittlers aus Auskunft ohne eigene hinreichende Informationsgrundlage
Zur Haftung des Anlagevermittlers, der eine Kapitalanlage trotz Fehlens eigener zuverlässiger Informationen über das Anlageprojekt als sicher hinstellt.
(BGH, Urteil vom 13. Mai 1993 – III ZR 25/92)
Vorvertragliche Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank bei Befürwortung eines bestimmten Anlagemodells
Ein verbotenerweise im Reisegewerbe abgeschlossener oder vermittelter Darlehensvertrag ist grundsätzlich nichtig. Für Darlehen zur Beteiligung an Optionsgeschäften gilt keine Ausnahme.
Die für einen Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Kauf erforderliche wirtschaftliche Einheit von Kauf- und Darlehensvertrag ist trotz ausreichender objektiver Verbindungselemente zu verneinen, wenn die kreditgebende Bank dem Darlehensnehmer durch unmißverständliche individuelle Hinweise vor Abschluß des Darlehensvertrages klarmacht, daß das Darlehen völlig unabhängig vom Kaufvertrag gewährt wird und deshalb ohne Rücksicht auf Einwendungen daraus zurückzuzahlen ist. Entsprechendes gilt, gleichartige Interessenlage vorausgesetzt, auch bei anderen kreditfinanzierten Verträgen.
Eine kreditgebende Bank, die im Rahmen von Kreditverhandlungen durch Befürwortung einer bestimmten Anlage den Eindruck erweckt, das Anlageprogramm mit positivem Ergebnis geprüft zu haben, hat den Interessenten über alle bei ordnungsgemäßer banküblicher Überprüfung erkennbaren Programmrisiken und Bedenken gegen die Bonität oder Seriosität des Programminitiators aufzuklären.
(BGH, Urteil vom 5. Mai 1992 – XI ZR 242/91)
Informationspflicht des Kapitalanlagevermittlers unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung
Zum Umfang der Informationspflicht im Rahmen der Vermittlung von Kapitalanlagemöglichkeiten.
Besondere Umstände, die den vom Vermittler erhobenen Einwand des Mitverschuldens gegenüber einem Kapitalanlageinteressenten rechtfertigen, können unter Berücksichtigung des werbenden Auftretens des Vermittlers auch im Hinblick auf die Interessenlage vorliegen, in welcher beide in vertragliche Beziehungen zueinander treten.
(BGH, Urteil vom 25. November 1981 – IVa ZR 286/80)