Urteile zum Widerrufsrecht (Verbraucherdarlehen)

In diesem Beitrag finden Sie eine Sammlung interessanter Urteile zum Thema Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen.

Über die Suchfunktion Ihres Browsers können Sie einfach einen Suchbegriff eingeben und zu den jeweiligen Treffern navigieren.

Rechtzeitigkeit der Übermittlung der vorvertraglichen Informationen bei einem Darlehen

Rechtzeitig im Sinne von Art. 247 § 1 Abs. 2 Satz 1 EGBGB ist die Übermittlung, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hat, die Informationen vor seiner Abgabe seiner Vertragserklärung in Ruhe zur Kenntnis zu nehmen. Eine Mindestbedenkzeit besteht nicht. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.

(OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Juni 2023 – 17 U 254/22)

Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines PKW ist nach Veräußerung des Fahrzeugs nicht rechtsmissbräuchlich

Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Rückgewährschuldverhältnis durch den Darlehensnehmer nach Widerruf ist nicht grundsätzlich deshalb rechtsmissbräuchlich, weil dieser das finanzierte Fahrzeug im Rahmen einer Rückkaufoption an den Händler veräußert hat.

(OLG Frankfurt, Urteil vom 22. März 2023 – 17 U 159/21)

Leistungsverweigerungsrecht bei Fahrzeugveräußerung durch Darlehensnehmer

Bei einem mit einem im stationären Handel geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag verbundenen und vom Darlehensnehmer widerrufenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag entfällt das Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers nach § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht dadurch, dass der Darlehensnehmer das Fahrzeug an einen – weder an dem Darlehensvertrag noch an dem damit verbundenen Kaufvertrag beteiligten – Dritten veräußert hat.

(BGH, Urteil vom 14. Februar 2023 – XI ZR 152/22)

Kein Leistungsverweigerungsrecht bei Rückveräußerung durch Darlehensnehmer

Bei einem mit einem im stationären Handel geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag verbundenen und vom Darlehensnehmer widerrufenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag besteht das Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers nach § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht mehr, wenn der Darlehensnehmer das Fahrzeug an den Händler wieder veräußert hat und aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls anzunehmen ist, dass der Darlehensgeber dem zugestimmt hat.

(BGH, Urteil vom 14. Februar 2023 – XI ZR 537/21)

Ermittlung des Wertersatzes bei widerrufener Pkw-Finanzierung

Bei einem mit einem im stationären Handel geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag verbundenen und vom Darlehensnehmer widerrufenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ist für die Berechnung des Wertersatzanspruchs nach § 357 VII BGB in der bis zum 27.5.2022 geltenden Fassung (nunmehr: § 357a I BGB) bei Übergabe des Fahrzeugs an den Verbraucher der Händlerverkaufspreis einschließlich Händlermarge und Umsatzsteuer und bei Rückgewähr des Fahrzeugs an den Darlehensgeber oder den Händler der Händlereinkaufspreis zugrundezulegen.

(BGH Urteil vom 25. Oktober 2022 – XI ZR 44/22)

Kein Verbraucherwiderruf bei Garantie

Die §§ 491 ff. BGB sind nicht analog auf von Verbrauchern abgegebene Garantieversprechen anzuwenden.

(BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 – XI ZR 483/21)

Nach oben scrollen