Widerrufsrecht bei Wohnmobilkauf
Hätten Sie gedacht, dass es einen rechtlichen Unterschied machen kann, auf welchem Tisch man einen Vertrag unterschreibt? Kann es tatsächlich. So wurde einem Wohnmobilhändler zum Verhängnis, dass er einen Kaufvertrag nicht auf seinem Schreibtisch im Büro, sondern auf einem Tisch in jenem Wohnmobil unterschrieb, welches verkauft werden sollte. Das Wohnmobil stand dabei auf einem öffentlichen Stellplatz. Circa sechs Wochen nach Übergabe erklärte der private Käufer seine Willenserklärung und berief sich darauf, dass es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag handle (§ 312b Abs....