Fristsetzung grundsätzlich auch bei Kauf eines kranken Tieres erforderlich
Wer von einem Verkäufer eines Tieres Schadensersatz haben möchte, muss grundsätzlich vorher Fristen setzen. Das hat das LG Lübeck klargestellt. In dem entschiedenen Fall hatte eine Frau zwei Katzen erworben. Die Verkäuferin war vom Wohnort der Käuferin weiter entfernt. Zu Hause stellte die Käuferin fest, dass die Katzen krank waren. Sie suchte mit den Katzen einen Tierarzt auf. Die hierfür anfallenden Kosten wollte sie von der Verkäuferin ersetzt haben. Das LG Lübeck hat die Klage abgewiesen....