Finn GmbH - Keine Haftung des Mieters für Steinschlag

Wer bereits meinen Beitrag aus September 2023 „Steinschlag am Mietfahrzeug - Wer haftet?“ gelesen hat, der weiß, dass Autovermietungen ihre Kunden nicht einfach mit Kosten für die Beseitigung von Steinschlägen belasten dürfen. Auch das AG München hat nun kürzlich entschieden, dass ein Kunde der Autovermietung Finn GmbH nicht ohne Weiteres mit Kosten für einen Steinschlag am Mietfahrzeug belastet werden darf. Das Gericht gab einer Klage des Kunden auf Rückzahlung von 500 EUR statt, welche dem Kunden über seine Kreditkarte für die Beseitigung eines Steinschlags belastet wurden (AG München, Urteil vom 29....

19.06.2024

Steinschlag am Mietwagen - Enterprise Autovermietung zahlt nach Anwaltsschreiben Reparaturkosten zurück

Heute habe ich noch einmal ein schönes Beispiel dafür, dass man Abzüge von Autovermietungen wegen Steinschlagschäden nicht vorbehaltlos hinnehmen sollte. Eine Mandantin meiner Kanzlei hatte bei der Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co. KG mit Sitz in Eschborn ein Fahrzeug gemietet. Nach Rückgabe des Mietfahrzeugs wurde von der Autovermietung ein Steinschlagschaden in der Windschutzscheibe bemängelt. Hierfür belastete die Enterprise Autovermietung die Kreditkarte meiner Mandantin mit Kosten in Höhe von 793,38 EUR (650 EUR Reparaturkosten, 85 EUR Bearbeitungsgebühren und 58,38 EUR Gebrauchsverlust)....

13.05.2024