Finn GmbH - Keine Haftung des Mieters für Steinschlag
Wer bereits meinen Beitrag aus September 2023 „Steinschlag am Mietfahrzeug - Wer haftet?“ gelesen hat, der weiß, dass Autovermietungen ihre Kunden nicht einfach mit Kosten für die Beseitigung von Steinschlägen belasten dürfen. Auch das AG München hat nun kürzlich entschieden, dass ein Kunde der Autovermietung Finn GmbH nicht ohne Weiteres mit Kosten für einen Steinschlag am Mietfahrzeug belastet werden darf. Das Gericht gab einer Klage des Kunden auf Rückzahlung von 500 EUR statt, welche dem Kunden über seine Kreditkarte für die Beseitigung eines Steinschlags belastet wurden (AG München, Urteil vom 29....