Schwarzgeldabrede macht Grundstückskauf nicht automatisch nichtig

Schwarzgeldzahlungen gibt es nicht nur bei Handwerkern, sondern auch bei Immobiliengeschäften. In solchen Fällen wird im Grundstückskaufvertrag ein niedrigerer Kaufpreis angegeben, als tatsächlich gezahlt werden soll. Die Differenz wird dann meistens bar übergeben. Der Bundesgerichtshof hat nun bekräftigt, dass eine solche Schwarzgeldabrede nicht automatisch zur Formnichtigkeit des Grundstückskaufvertrags führt (BGH, Urteil vom 15.03.2024 - V ZR 115/22). Wenn der Kaufpreis bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in der Absicht, Steuern zu hinterziehen, niedriger angegeben als mündlich vereinbart, sei der Vertrag in der Regel nicht nichtig....

29.07.2024