Abzug „neu für alt“ bei Nacherfüllung?
Heute wurde ich mit einer interessanten Frage aus dem Bereich der kaufrechtlichen Sachmängelhaftung konfrontiert. Ein Autohändler hatte einen Gebrauchtwagen an einen Verbraucher verkauft. Nach weniger als einem Jahr bemängelte der Käufer eine unsachgemäße Lackierung des Stoßfängers, da sich Teile des Lacks ablösten. Der Stoßfänger war vor Verkauf an den Verbraucher im Rahmen einer Instandsetzung neu lackiert worden. Auf diesen Umstand wurde der Käufer auch hingewiesen. Es ging also nicht um einen verschwiegenen Unfallvorschaden, sondern um einen Sachmangel in Form von unzureichender Qualität der Lackierarbeiten....