Versicherung muss nicht von sich aus nach Leasingvertrag fragen
Zu den Lieblingsbeschäftigungen von KFZ-Haftpflichtversicherungen (bzw. deren Anwälten) gehört unter anderem, im Schadensersatzprozess die Aktivlegitimation der Klägerseite zu bestreiten. Schließlich wisse die Versicherung ja nicht, ob der Kläger Eigentümer des Fahrzeugs sei. Derartige Einwände kommen bei einer Klage fast immer so sicher wie der Klingelbeutel in der Kirche. Vorgerichtlich wird die Aktivlegitimation dagegen nicht immer in Frage gestellt. Dazu sind Versicherungen auch nicht verpflichtet, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Nürnberg zeigt (OLG Nürnberg, Urteil vom 11....