Verjährung von Ansprüchen aus Flugverspätung

Gute Nachrichten für Fluggäste: Wer von einer erheblichen Flugverspätung oder -annullierung betroffen ist, hat mehr Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen als bei Reisemängeln. Das gilt auch, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war. Zum Hintergrund § 651i BGB gewährt Reisenden bei einer Pauschalreise im Falle von Reisemängeln verschiedene Rechte (z.B. Aufwendungsersatz, Ersatzleistungen, Kündigungsrechte, Minderung des Reisepreises). Diese Ansprüche unterliegen allerdings einer vergleichsweise kurzen Verjährungsfrist, wie sich aus § 651j BGB ergibt:...

15.08.2024