Unzulässigkeit einer Feststellungsklage gegen eine private Unfallversicherung
Feststellungsklagen sind bekanntlich unzulässig, wenn der Kläger sein Rechtsschutzziel ebenso gut mit einer auf Zahlung bezifferten Leistungsklage verfolgen kann. Das betrifft insbesondere Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung, wenn Leistungen wegen einer Invalidität begehrt werden und der Zahlungsanspruch anhand der Vertragsunterlagen beziffert werden kann. Darauf hat das Saarländische OLG Saarbrücken in einer jüngeren Entscheidung hingewiesen (Urteil vom 18.10.2023, Az. 5 U 41/23). „Freilich bestehen schon durchgreifende Bedenken daran, die vorliegende Feststellungsklage überhaupt als zulässig anzusehen, worauf der Senat den Kläger hingewiesen hat....