Erbschaft ausschlagen - Wann beginnt die Ausschlagungsfrist?

Erben macht nicht in allen Fällen Spaß. Zum Beispiel dann nicht, wenn der Erblasser statt der erhofften Reichtümer nur einen Schuldenberg hinterlassen hat. Für Erben besteht jedoch in solchen Fällen die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Hierfür gelten allerdings z. T. sehr kurze Fristen, die beachtet werden müssen. Grundsatz: 6-Wochen-Frist Grundsätzlich kann die Ausschlagung einer Erbschaft nur binnen sechs Wochen erfolgen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Für den Fristbeginn gilt: „Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt....

26.08.2024