Bank erteilt keine Drittschuldnerauskunft - Was nun?

Möchte man aus einem vollstreckbaren Titel die Zwangsvollstreckung betreiben, bietet sich häufig eine Kontopfändung an. Die Kontopfändung geschieht dadurch, dass der Gläubiger über das zuständige Vollstreckungsgericht einen sogenannten „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“ erwirkt. Der Drittschuldner (also die Bank) ist dann verpflichtet, bestehende Forderungen des Schuldners gegen die Bank (z.B. Guthaben) zu pfänden, d.h. nicht an den Kunden auszuzahlen. Stattdessen bekommt dann der Gläubiger die Forderung ausbezahlt. Oder vereinfacht gesagt: Nach der Pfändung bekommt der Gläubiger die Knete, die der Schuldner von seiner Bank beanspruchen kann....

23.04.2024