Vollstreckungsbescheid gegen .das Wohnkonzept GmbH / daswohnkonzept.com

Eine Mandantin unserer Kanzlei hatte über den Onlineshop daswohnkonzept.com eine Gartenlounge bestellt und hierfür knapp 3.500,- EUR per Vorkasse überwiesen. Nachdem der angebliche Liefertermin zunächst nach hinten verschoben wurde und zwei Monate später immer noch kein Liefertermin in Aussicht war, wurde die Mandantin langsam ungeduldig. Sie setzte der Firma .das Wohnkonzept GmbH eine letzte Frist zur Lieferung und forderte für den Fall der nicht fristgerechten Lieferung ihr Geld zurück. Die Stornierung wurde per E-Mail bestätigt und angeblich an die Buchhaltung weitergeleitet....

18.07.2023