Warum es keine gute Idee ist, seine Schriftsätze nur mit „Rechtsanwalt“ abzuschließen
Es kommt mitunter vor, dass Kollegen ihre Schriftsätze lediglich mit der Bezeichnung „Rechtsanwalt“ (also ohne Namenszusatz) abschließen. Besonders nervig ist dieser Brauch bei Sozietäten mit mehreren Anwälten. Dann darf der Empfänger erst einmal herumrätseln, mit wem er nun das Vergnügen hat. Woher diese schreckliche Unsitte herrührt, weiß ich auch nicht. Wahrscheinlich ist das ein klassischer Fall von „Das haben wir schon immer so gemacht“ (ohne den Unsinn zu hinterfragen). Dass diese Praxis gravierende Konsequenzen haben kann, musste kürzlich ein Einzelanwalt erfahren, der sich nun wahrscheinlich überlegt, ob er zukünftig nicht besser seinen „Friedrich-Wilhelm“ in Druckbuchstaben in die Signatur aufnimmt....