Kundin muss im Schadensfall Inhalt des Bankschließfachs beweisen können

Wer ein Bankschließfach anmietet, verlässt sich darauf, dass keine unbefugten Personen darauf zugreifen können. Kommt es durch einen Fehler der Bank zu einem Zugriff durch unberechtigte Personen, muss der Kunde aber trotzdem den Schaden beweisen können, also was vorher und nachher im Schließfach war. Das wurde einer Kundin vor dem LG Dortmund zum Verhängnis. Was war passiert? Am 17. November 2021 schloss die klagende Kundin mit der beklagten Bank einen Mietvertrag für ein Schließfach zu einem jährlichen Preis von 132 EUR ab....

17.08.2023