Aufgefahren oder rückwärts gefahren - Wie ist die Beweislast?
“Wenns hinten kracht, gibt’s vorne Geld”, so lautet der Grundsatz beim Auffahrunfall. Doch häufig ist vor Gericht überhaupt nicht klar, ob überhaupt ein Auffahrunfall vorliegt oder nicht. Der Vordermann behauptet, der Hintermann sei ihm “draufgefahren”. Der Hintermann hingegen behauptet, der Vordermann sei rückwärts gefahren bzw. zurückgerollt. In solchen Fällen kommt die Rechtsprechung häufig zu dem Ergebnis, dass kein Anscheinsbeweis greift, sondern eine Schadensteilung vorzunehmen ist. Unaufklärbarkeit führt zu Schadensteilung, so z....