In letzter Zeit gab es aufgrund der gestiegenen Strompreise eine regelrechte Kündigungswelle von Stromanbietern. So hat z.B. der Stromversorger Stromio GmbH mit seinen Marken Stromio und Grünwelt Energie massenhaft Stromverträge gekündigt und die Versorgung eingestellt. Es ist zu erwarten, dass auch weitere Stromanbieter diesen Weg gehen. Aufgrund der Kündigungen kommen auf die meisten Verbraucher erhebliche Mehrkosten zu. Betroffene Kunden erhalten zwar ab dem Zeitpunkt der Kündigung weiterhin Strom über ihren Grundversorger, allerdings zu anderen Konditionen. Meistens werden Grundgebühr und Arbeitspreis teurer.
Dürfen Stromanbieter die Verträge einfach kündigen?
Für betroffene Verbraucher stellt sich die Frage, ob Stromanbieter die Verträge einfach kündigen dürfen. Solange sich der Stromanbieter hierbei an die vereinbarten Kündigungsfristen hält, ist dies unproblematisch. Der Kunde hat schließlich keinen Anspruch darauf, den Vertrag ewig weiterlaufen zu lassen.
Spannender ist die Frage, ob Stromanbieter auch schon vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Versorgung einstellen dürfen. Nach meiner Auffassung dürften entsprechende Kündigungen unwirksam sein. Eine außerordentliche Kündigung ist zwar auch bei Stromlieferungsverträgen möglich, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 314 Abs. 1 S. 2 BGB).
Schwankungen der Energiepreise gehören allerdings zum allgemeinen Unternehmensrisiko eines Stromanbieters und dürften keinen wichtigen Grund darstellen. Auch das Insolvenzrisiko des Stromanbieters kann grundsätzlich keinen wichtigen Grund für die Kündigung darstellen.
Kunden können Schadensersatzansprüche geltend machen
Verbraucher, denen vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wurde, können gegen den kündigenden Stromanbieter Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn eine unwirksame Kündigung und Einstellung der Belieferung stellt eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar, die zum Schadensersatz berechtigt.
Der Schaden dürfte regelmäßig darin liegen, dass eine Belieferung durch den Grundversorger oder durch einen anderen Anbieter nur zu einem höheren Preis möglich ist. Der Schaden liegt also in der Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Preis und dem höheren Preis, den der Kunde nun bei seinem neuen Anbieter zahlen muss.
Kündigung durch Stromanbieter – Darauf sollten betroffene Verbraucher achten
Verbraucher, die von einer Kündigung des Stromanbieters betroffen sind, sollten daran denken die Einzugsermächtigung vorsorglich zu widerrufen bzw. den Dauerauftrag bei ihrer Bank zu kündigen. Außerdem sollte man den Zählerstand zum mitgeteilten Kündigungszeitpunkt sauber dokumentieren (z.B. Foto vom Zähler mit Tageszeitung), damit die Schadenshöhe genau berechnet werden kann. Soweit möglich, sollte man zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln, denn es gibt schließlich eine Schadensminderungspflicht.
Betroffene Verbraucher können sich gerne an uns wenden.