Wie ich bereits in anderen Beiträgen berichtet habe, versuchen italienische Kommunen vielfach, Bußgelder gegenüber deutschen Staatsbürgern über Inkassobüros einzutreiben. Nun mischt offenbar auch das Inkassounternehmen Straetus Inkasso Deutschland GmbH & Co. KG mit.
So erhielt z.B. ein Mandant meiner Kanzlei mehrere Zahlungsaufforderungen zu angeblichen Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bologna aus dem Jahr 2017. Er sollte einen Bußgeldbescheid zuzüglich einer „Bearbeitungsgebühr Italien“ und einer „Bearbeitungspauschale International“ bezahlen.

Auffällig ist, dass aus den Inkassoschreiben überhaupt nicht hervorgeht, wie sich die „Bearbeitungsgebühr“ bzw. die „Bearbeitungspauschale“ zusammensetzen soll (gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 5 RDG müssen Inkassodienstleister gegenüber Privatpersonen, wenn Inkassokosten geltend gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund machen).
Wie sollte man auf die Zahlungsaufforderungen der Straetus Inkasso reagieren?
Wie auch schon bei anderen Inkassobüros, die italienische Bußgelder geltend machen, empfehle ich zunächst, Ruhe zu bewahren und nicht einfach aus Angst zu zahlen. Die geltend gemachten Forderungen, insbesondere die Inkassokosten, sind aus meiner Sicht in vielen Fällen zweifelhaft. Häufig dürfte auch schon Verfolgungsverjährung eingetreten sein. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten lassen. Betroffene können sich selbstverständlich auch an uns wenden.