Von Bartels GmbH (ravensbergersolar.de)

Die Firma von Bartels GmbH mit Sitz in Stemwede-Levern betreibt unter der Domain ravensbergersolar.de einen Online-Shop für Haustechnik und verkauft dort beispielsweise Solarkollektoren.

Ein Mandant meiner Kanzlei stellte dort per E-Mail eine Anfrage für diverse Photovoltaik-Komponenten und erhielt dann am 13.05.2022 ein entsprechendes Angebot für insgesamt 7.607,62 € inklusive Umsatzsteuer. Mein Mandant nahm dieses Angebot dann an und bezahlte den Kaufpreis in voller Höhe.

Zu einem Versand der bestellten Komponenten kam es dann jedoch nicht. Stattdessen erhielt mein Mandant ein neues Angebot mit einem höheren Preis. Damit war mein Mandant dann nicht mehr einverstanden und er erklärte am 20.05.2022 den Widerruf seiner Bestellung per E-Mail und forderte den Kaufpreis zurück.

Die von Bartels GmbH erstattete trotzdem den Kaufpreis nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. Mein Mandant forderte die Beklagte nochmals zur Rückzahlung auf, jedoch erfolglos.

Daher beantragten wir für unseren Mandanten den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids. Die von Bartels GmbH erstattete dann zwar nach Erhalt des Mahnbescheids den Kaufpreis, jedoch nicht die Verfahrenskosten. Stattdessen wurde noch Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt.

Das war letztlich keine vernünftige Idee: Aufgrund des Widerspruchs ging das Verfahren nun vor das LG Bielefeld, wodurch sich die Kosten noch weiter erhöhten. Diese wurden dann letztlich der von Bartels GmbH in voller Höhe auferlegt.

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