In (außer)gerichtlichen Verfahren ist eine professionelle anwaltliche Vertretung entscheidend, um die eigenen Rechte bestmöglich durchzusetzen.
„Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.“
§ 3 Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Vor dem Landgericht und vor höheren Instanzen besteht ohnehin Anwaltszwang: Parteien können dort nicht selbst vortragen und müssen sich zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 78 ZPO).
Aber auch vor dem Amtsgericht, wo eine Eigenvertretung zulässig ist, empfiehlt sich regelmäßig die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Die Kenntnis der Verfahrensregeln, das richtige Stellen von Anträgen und das rechtlich präzise Vortragen sind für den Prozesserfolg von erheblicher Bedeutung. Fehler in der ersten Instanz lassen sich zudem in der Berufung häufig nicht mehr korrigieren, da dort grundsätzlich nur bestimmte, bereits erstinstanzlich vorgetragene Gesichtspunkte geprüft werden (§ 529 ZPO). Eine sachkundige Prozessführung von Anfang an ist daher der sicherste Weg.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Wird der Prozess gewonnen, hat die unterlegene Partei regelmäßig die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, einschließlich der notwendigen Anwaltskosten (§ 91 ZPO). Damit trägt die Gegenseite die finanziellen Folgen Ihrer anwaltlichen Vertretung, wenn Sie vor Gericht erfolgreich sind.
Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung sichert Ihnen somit die bestmöglichen Chancen für ein erfolgreiches Verfahren.