Prämiensparverträge: Vorsicht vor „Vergleichsangeboten“ der Kreissparkasse Eichsfeld

Wie wir heute von Mandanten erfahren haben, wird die Kreissparkasse Eichsfeld bei Prämiensparverträgen anscheinend immer kreativer, um sich gegen mögliche Ansprüche der Kunden zu wehren.

Zwei Mandanten unserer Kanzlei wurde Ende 2020 der Prämiensparvertrag gekündigt. Diese wollten sich die Kündigung nicht gefallen lassen und widersprachen der Kündigung schriftlich. Im weiteren Schriftverkehr führte die Kreissparkasse Eichsfeld aus, dass man für eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses keine Rechtsgrundlage erkennen könne. Im „beiderseitigen Interesse“ biete man jedoch den beigefügten Vergleich an:

In ihrem Anschreiben schreibt die Kreissparkasse Eichsfeld dann noch, dass man die Sache als erledigt betrachte, sollte keine Rückmeldung innerhalb einer bestimmten Frist eingehen. So möchte die Kreissparkasse offenbar ihre Kunden dazu bewegen, den „Vergleich“ zu unterzeichnen.

Diesen „Vergleich“ kann man aber eigentlich nur als schlechten Witz bezeichnen. Der Kunde erlangt hierdurch nämlich überhaupt keinen wirtschaftlichen Vorteil. Dafür verzichtet er aber auf mögliche Nachforderungen gegenüber der Kreissparkasse Eichsfeld, z.B. auf Zahlung weiterer Prämien und Zinsen.

Es ist auch überhaupt nicht nachvollziehbar, welche Forderungen gegen die Kunden „aufgehoben“ werden sollen. Schließlich geht es um einen Sparvertrag, der aus Sicht der Kreissparkasse bereits beendet wurde. Wenn überhaupt, stehen dem Kunden noch Forderungen gegen die Kreissparkasse zu (und nicht umgekehrt). In dieser Situation von einem „beiderseitigen Interesse“ zu sprechen, ist schon sehr kreativ.

Faktisch gesehen handelt es sich überhaupt nicht um ein Vergleichsangebot. Denn ein Vergleich zeichnet sich durch gegenseitiges Nachgeben aus (§ 779 BGB). Worin hier ein Nachgeben der Kreissparkasse Eichsfeld gegenüber ihren Kunden zu sehen sein soll, bleibt deren Geheimnis. Der Kunde erklärt hiermit eigentlich nur einen Verzicht auf sämtliche Rechte im Zusammenhang mit dem Prämiensparvertrag. Eine Gegenleistung erhält der Kunde dafür nicht.

Wir können jedenfalls keinen vernünftigen Grund dafür erkennen, warum ein Kunde diesen „Vergleich“ unterzeichnen sollte. Es handelt unserer meiner Meinung nach nur um einen billigen Versuch, Kunden die Wahrung möglicher Ansprüche zu erschweren.

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