In diesem Beitrag geht es um Zahlungsaufforderungen der Payplus GmbH aus Würselen. Dieses Unternehmen macht über das Inkassobüro Euro Collect GmbH vermeintliche Forderungen aus einem Dienstleistungsvertrag geltend. Da sich hierzu bereits mehrere Betroffene bei uns gemeldet haben, finden Sie nachfolgend einige Informationen zum Thema.
- Welche Forderungen werden geltend gemacht?
- Wer steckt hinter der Euro Collect GmbH?
- Wer steckt hinter der Payplus GmbH?
- Wie sollte man sich verhalten?
- Klage gegen Payplus GmbH eingereicht (Update vom 05.01.2021)
- Payplus GmbH unterliegt vor dem AG Borna (Update vom 12.02.2021)
- Payplus GmbH unterliegt vor dem AG Frankfurt am Main (Update vom 27.04.2021)
- Weitere Niederlage vor dem AG Schwetzingen (Update vom 20.01.2023)
Welche Forderungen werden geltend gemacht?
Die Euro-Collect GmbH macht Forderungen aus einem nicht näher bezeichneten Dienstleistungsvertrag mit der Payplus GmbH geltend. So heißt es in den Schreiben:
„es besteht gegen Sie eine Forderung der Firma Payplus GmbH aus einem Dienstleistungsvertrag (www.sofortcredify.me). Unsere Mandantschaft wartet seit Monaten trotz wiederholter Erinnerung auf die Zahlung der vertraglich vereinbarten Gebühren. Dem Auftrag liegt ein von Ihnen online unterzeichneter Auftrag zugrunde, den Sie nebst Ausweiskopie bzw. per PostIdent eingereicht haben. Im vorliegenden Fall hat sogar bereits eine Identifizierung gem. §4 GWG stattgefunden. Durch Ihren Zahlungsverzug bedingt, wurden wir – als von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugelassener Rechtsdienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG – von unserem Kunden mit dem Einzug der Forderung beauftragt und fordern Sie hiermit zur sofortigen Zahlung auf.“
Interessant an dieser Behauptung ist, dass auf der genannten Seite www.sofortcredify.me überhaupt kein Bestellformular oder Ähnliches existiert. Es handelt sich lediglich um eine „Domain-Parkseite“. Nachfolgend sehen Sie einen Screenshot (Stand 22.04.2020).

Von daher erscheint zunächst unklar, was für ein Vertrag hier abgeschlossen worden sein soll.
Betroffene wurden dennoch zur Zahlung von mehreren Hundert Euro Gebühren und Inkassokosten aufgefordert.
Wer steckt hinter der Euro Collect GmbH?
Die Euro Collect GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in der Mittelstraße 11-13, 40789 Monheim am Rhein. Es handelt sich um ein registriertes Inkassounternehmen, welches auch im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist (Registrierungsbehörde Oberlandesgericht Düsseldorf, Registernummer 3712 E 1 – 6.480).
Wer steckt hinter der Payplus GmbH?
Die Payplus GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in der Krefelderstrasse 12, 52146 Würselen. Gegenstand des Unternehmens ist laut Handelsregister:
„der Betrieb eines Internetversandhandels, die Internetseitengestaltung nebst dazugehöriger Dienstleistungen, die Dienstleistung in der Abwicklung des Debitoren-Managements, die Vermittlung von Mobilfunkverträgen sowie der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, welche dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie kann andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen bzw. ihre Geschäftsführung und/oder Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.“
(Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen HRB 15828, bekannt gemacht am 18.12.2013)
Die Payplus GmbH taucht außerdem im Impressum auf den Internetseiten payplus.de und paypluscard.de auf. Auf diesen Seiten wird die Vermittlung von goldenen Kreditkarten angeboten. Inwieweit dies mit den Inkassoschreiben der Euro Collect GmbH zusammenhängt, ist unklar.
Wie sollte man sich verhalten?
Falls Sie ebenfalls von solchen Zahlungsaufforderungen betroffen sind, sollten Sie hierauf nicht vorschnell zahlen. Das gilt insbesondere, wenn Sie mit dem angeblichen Vertragspartner nichts anfangen können.
Betroffene können sich gerne an mich wenden.
Klage gegen Payplus GmbH eingereicht (Update vom 05.01.2021)
Die Payplus GmbH hatte an Mandanten meiner Kanzlei im vergangenen Jahr Zahlungsaufforderungen unter dem Namen „Credify.me“ verschickt. Angeblich sei zwischen der Payplus GmbH und den Empfängern über das Internet ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen worden. Nachfolgend sehen Sie einen Auszug aus dem besagten Schreiben:

Zwei Mandanten konnten sich jedoch überhaupt nicht daran erinnern, mit dieser Firma einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Trotzdem erhielten meine Mandanten noch weitere Zahlungsaufforderungen des Inkassobüros Euro Collect GmbH, in welchem sie nun zur Zahlung von 357,70 € zuzüglich weiterer Inkassokosten aufgefordert wurden. Das Inkassobüro Euro Collect GmbH bezeichnet sich selbst in seinen Schreiben auch mit INKASSODIENST.NRW und SCHULDNER.NRW. Für den Fall der Nichtzahlung drohte das Inkassobüro Euro Collect GmbH vollmundig gerichtliche Schritte an:
„Die Rechtsanwälte werden in den nächsten Tagen den Klageschriftsatz verfassen sofern die Forderung bestritten
worden ist. Anderenfalls wird der gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragt.“
Das wollten sich meine Mandanten nicht länger bieten lassen. Sie entschlossen sich, nun selbst in die Offensive zu gehen.
Aus diesem Grund habe ich nun in zwei Fällen negative Feststellungsklage eingereicht. Die negative Feststellungsklage zielt darauf ab, dass das Gericht rechtskräftig feststellt, dass der behauptete Zahlungsanspruch nicht besteht. Die Gegenseite muss jetzt im Gerichtsverfahren beweisen, dass es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss gekommen ist und sie daher die begehrte Zahlung verlangen kann. Da sich die Kläger aber an keinen Vertragsabschluss erinnern können, gehen sie davon aus, dass die Payplus GmbH einen solchen Beweis nicht führen kann.
Payplus GmbH unterliegt vor dem AG Borna (Update vom 12.02.2021)
Uns liegt nunmehr die Entscheidung des AG Borna (Urteil vom 12.02.2021, Az. 4 C 6/21) vor: Die Payplus GmbH hat sich erst gar nicht gegen die Klage verteidigt. Es wurde daher antragsgemäß ein Versäumnisurteil erlassen.
Das Gericht stellte fest, dass die angebliche Forderung aus einem Online-Vertrag überhaupt nicht besteht. Die Payplus GmbH muss nun außerdem die Kosten des Rechtsstreits tragen (das Urteil ist rechtskräftig).


Vor Einreichung der Klage hatte das beauftragte Inkassobüro Euro Collect GmbH übrigens noch Folgendes behauptet:
„Es besteht gegen Sie eine Forderung der Firma Payplus GmbH aus einem Dienstleistungsvertrag (credify.me). Dem Auftrag liegt ein von Ihnen online unterzeichneter Auftrag zugrunde, den Sie nebst Ausweiskopie im Rahmen der Bestellung einer Mastercard bei unserem Mandanten eingereicht haben.“
Ein Auftrag oder eine Ausweiskopie wurden im Verfahren dann aber nicht vorgelegt. Das war nach Auskunft des betroffenen Adressaten auch überhaupt nicht möglich, da er mit der Payplus GmbH keinen Vertrag abgeschlossen hatte. Entsprechende Schreiben von ihm wurden aber ignoriert.
Payplus GmbH unterliegt vor dem AG Frankfurt am Main (Update vom 27.04.2021)
Die Payplus GmbH unterlag nun auch vor dem AG Frankfurt am Main wegen angeblicher Forderungen aus einem Dienstleistungsvertrag.
Die Payplus GmbH hatte an eine Verbraucherin Zahlungsaufforderungen verschickt. Angeblich sei man mit der Verwaltung ihrer Bonität beauftragt worden. Mit dem “Credify.me” Service würde sie automatisch und regelmäßig alle gespeicherten Informationen der marktführenden Auskunfteien zugestellt bekommen.
Das Problem an der ganzen Geschichte war: Die betroffene Verbraucherin konnte sich überhaupt nicht daran erinnern, einen Vertrag mit dieser Firma abgeschlossen zu haben. Also wurde der Forderung widersprochen und nicht bezahlt.
Trotzdem wurde sie fortlaufend mit weiteren Inkassoschreiben der Euro Collect GmbH belästigt. Das wollte sich unsere Mandantin nicht weiter bieten lassen. Also wurde kurzerhand Klage gegen die Payplus GmbH eingereicht. Die Payplus GmbH legte allerdings keine Belege für die angebliche Forderung vor. Das Amtsgericht Frankfurt am Main urteilte daher, dass der Zahlungsanspruch, in Höhe von 357,70 €, den die Payplus GmbH geltend macht, nicht besteht (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.04.2021, Az. C /21 (43)).
Weitere Niederlage vor dem AG Schwetzingen (Update vom 20.01.2023)
In einem weiteren Verfahren vor dem AG Schwetzingen erging ein weiteres Versäumnisurteil, in welchem antragsgemäß festgestellt wurde, dass die behauptete Forderung nicht besteht.

(das Urteil war zum Zeitpunkt dieses Updates noch nicht rechtskräftig)