Verbraucher, die Matratzen über einen Online-Shop bestellen, haben ein 14tägiges Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof letztes Jahr mit Urteil vom 3. Juli 2019 (Az. VIII ZR 194/16) ausdrücklich bestätigt. Offenbar halten sich manche Matratzenhändler aber nicht immer an die gesetzlich vorgegebene Erstattungsfrist. So mussten in letzter Zeit mehrere Kunden gegen die Firma Matratzen Concord GmbH mit Sitz in Köln anwaltlich vorgehen, weil ihnen der Kaufpreis nach Widerruf einer Matratzenbestellung nicht erstattet wurde.
Zum Hintergrund: Macht ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so muss ihm der Kaufpreis grundsätzlich nach spätestens 14 Tagen zurückerstattet werden (§§ 355 Abs. 3 S. 1, 357 Abs. 1 BGB).
In einem Fall bestellte ein Kunde bei Matratzen Concord eine Schaummatratze „Concord Biloxxi H2“ und bezahlte den Kaufpreis mit seiner Visa-Karte. Nachdem er seine Bestellung widerrufen hatte, erhielt er den Kaufpreis trotz Nachfragen nicht fristgerecht erstattet. Auf ein anwaltliches Mahnschreiben und eine Klageandrohung hin wurde der Kaufpreis dann doch zuzüglich der Rechtsanwaltsgebühren von der Matratzen Concord GmbH erstattet.
In einem weiteren Fall bestellte ein Kunde eine Kaltschaummatratze „Emma One medium 160cm x 200cm“ und bezahlte den Kaufpreis via Paypal. Die Bestellung wurde innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen, trotzdem erhielt der Kunde sein Geld nicht rechtzeitig erstattet. Auf ein anwaltliches Mahnschreiben hin wurde der Betrag dem Paypal-Konto des Kunden gutgeschrieben und Matratzen Concord erklärte sich außerdem bereit, die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.
Die genannten Fälle mögen Einzelfälle sein, zeigen aber, dass sich auch bei kleineren Beträgen mitunter die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts lohnt.