Julie Freizeitglück GmbH

Die Julie Freizeitglück GmbH aus Cottbus schließt im Rahmen von Hausbesuchen Verträge mit Kunden ab, wonach man mit der „Erarbeitung und individuellen Auswahl von Vorschlägen für Freundschaftskontakte“ beauftragt wird.

Die Vermittlung dieser „Freundschaftskontakte“ ist ein überaus kostspieliges Vergnügen. So verlangte man z.B. von einer Mandantin meiner Kanzlei für die Vermittlung von 5 Freundschaftskontakten aus dem bestehenden Kundenpool insgesamt 2.500,- €.

Besonders tückisch an diesen Verträgen ist Folgendes: Zwar hat der Kunde regelmäßig ein 14tägiges Widerrufsrecht, weil die Verträge üblicherweise zu Hause beim Kunden abgeschlossen werden und nicht im Büro der Julie Freizeitglück GmbH. Um das Widerrufsrecht so schnell wie möglich auszuschalten, lässt man sich jedoch vom Kunden direkt mit unterschreiben, dass die Freundschaftskontakte „schnellstmöglich nach Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt werden“:

Julie Freizeitglück GmbH

In einer weiteren Erklärung wird dann zusätzlich eine Bestätigung eingeholt, wonach die Julie Freizeitglück GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung sofort beginnen kann:

Derartige Bestätigungen sind grundsätzlich zulässig und im BGB auch vorgesehen (vgl. § 356 Absatz 4 BGB). Wer also einen solchen Vertrag über sein 14tägiges Widerrufsrecht widerrufen möchte, sollte nicht zu lange damit warten. Denn ansonsten kann sich die Gegenseite schnell darauf berufen, dass man seine Leistung bereits vollständig erbracht habe und daher kein Widerrufsrecht mehr bestehe.

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