Gibt es für Spam E-Mails Schmerzensgeld?

In der Vergangenheit haben einige Instanzgerichte Empfängern von Spam E-Mails „Schmerzensgeld“ nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO zugesprochen (so z.B. das AG Pfaffenhofen, Urteil vom 9. September 2021 – 2 C 133/21). Der Schaden kann nach Auffassung des AG Pfaffenhofen bereits etwa in dem unguten Gefühl liegen, dass personenbezogene Daten Unbefugten bekannt geworden sind, insbesondere … Gibt es für Spam E-Mails Schmerzensgeld? weiterlesen