Die Emma Matratzen GmbH aus Frankfurt verkauft online Matratzen und bewirbt dabei insbesondere ein „Testsieger-Modell“ aus der Stiftung Warentest. Wie gut diese Matratzen sind, kann ich leider nicht sagen, der Preis erscheint allerdings schon sehr attraktiv.
Weniger zufrieden war ein Mandant meiner Kanzlei mit dem Retourenservice dieses Unternehmens. Er hatte bei Emma Matratzen eine Matratze online gekauft und den Kaufpreis direkt per Paypal bezahlt. Im November 2019 machte er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und erhielt hierüber auch eine automatische Eingangsbestätigung. Nachdem die Emma Matratzen GmbH die Ware per Spedition wieder abgeholt hatte, blieb sie dem Kunden allerdings den Kaufpreis schuldig und erstattete diesen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.
Nachdem mein Mandant bereits selbst erfolglos die Rückzahlung angemahnt hatte, sah er keine andere Möglichkeit mehr, als einen Rechtsanwalt einzuschalten. Auf ein anwaltliches Mahnschreiben hin erstattete die Emma Matratzen GmbH dann zwar den Kaufpreis, hielt es aber offenbar nicht für nötig, die hierfür angefallenen Rechtsanwaltsgebühren zu übernehmen. Dies wollte sich mein Mandant – auch wenn es um einen vergleichsweise geringen Betrag ging – nicht gefallen lassen. Daher wurde Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren erhoben.
Scheinbar hatte man bei Emma nun ein Einsehen, denn man verteidigte sich erst gar nicht gegen die Klage. Es erging ein entsprechendes Versäumnisurteil (AG Frankfurt, Urteil vom 03.07.2020, Az. 31 C 1946/20 (38)).
Die Emma Matratzen GmbH muss nun die vorgerichtlichen Anwaltskosten erstatten und zusätzlich die Kosten des Rechtsstreits tragen. Letztlich ein sehr unwirtschaftliches Vorgehen, denn die gesamten Kosten des Rechtsstreits liegen über dem Kaufpreis der Matratze.
Emma Matratzen zahlt erst nach anwaltlichem Mahnschreiben (Update 01.02.2021)
Erneut hat sich ein Kunde von Emma Matratzen an mich gewandt: Er hatte im November 2020 eine Matratze bestellt, als Lieferzeit waren bei Bestellung max. 14 Werktage zugesagt worden. Nachdem mein Mandant zwei mal eine Mitteilung erhielt, dass sich die Lieferzeit verlängere, widerrief mein Mandanten die Bestellung am 20.12.2020. Hierauf erhielt er dann die Mitteilung, dass die Matratze angeblich schon zu weit im Versandprozess fortgeschritten sei, um die Auslieferung noch zu stornieren. Mein Mandant bekam jedoch weder eine Matratze noch den Kaufpreis zurück. Erst auf ein anwaltliches Mahnschreiben hin beglich die Emma Matratzen GmbH die offene Forderung meines Mandanten.
Emma Matratzen zahlt erst nach Mahnbescheid (Update 11.10.2021)
Ich habe in einem weiteren Fall für einen Mandanten einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen müssen. Mein Mandant hatte bei Emma eine Matratze bestellt und seine Bestellung rechtzeitig widerrufen. Als die Matratze trotzdem angeliefert wurde, verweigerte er die Annahme. Den Kaufpreis bekam er trotzdem trotz mehrfacher Aufforderung nicht zurück. Erst nachdem ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wurde, zahlte die Emma Matratzen GmbH den Kaufpreis für die Matratze zurück.
Emma Matratzen zahlt trotz rechtskräftigem Vollstreckungsbescheid nicht (Update 14.12.2022)
In einem weiteren Verfahren musste ich für eine Mandantin einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid erwirken, um den Kaufpreis aus einer Online-Bestellung zurückzufordern. Gegen den Vollstreckungsbescheid wurde auch kein Rechtsmittel eingelegt. Der Vollstreckungsbescheid ist somit rechtskräftig. Trotzdem hielt es die Emma Matratzen GmbH offenbar nicht für nötig, auf die gerichtlich titulierte Forderung zu bezahlen. Wir haben daher beim Amtsgericht Frankfurt am Main den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für eine Kontopfändung erwirkt.