Die “DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale” bzw. “DAZ – Zentrale Postverteilstelle” aus Oranienburg verschickt derzeit Formulare per Fax an Gewerbetreibende. Bei genauerem Hinsehen handelt es sich um eine so genannte Vertragsfalle.
Anschreiben der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale erweckt den Anschein von Handlungsbedarf
In dem Anschreiben heißt es:
“Eilige FAX-Mitteilung
Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und bei Annahme unterschrieben bis zum 09. Oktober 2018 gebührenfrei an die EU-weite zentrale Fax-Stelle: 00800 / 77 000 777 zu senden.
Oder per Post an:
DAZ
Zentrale Postverteilstelle
Lehnitzstrasse 11
16515 Oranienburg
Rechtlicher Hinweis: Um die noch rechtzeitige Bearbeitung bis Dienstag, 02.10.2018 zu gewährleisten, erhalten Sie die Unterlagen per Fax.”
Absender dieser Schreiben ist die
“DAZ – Zentrale Postverteilstelle
Lehnitzstraße 11 – 16515 Oranienburg
Abteilung Datenschutz”
Was ist von den Anschreiben der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale zu halten?
Offenbar wird hier versucht, die Unsicherheit im Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung auszunutzen, um Gewerbetreibenden unbemerkt kostenpflichtige Informationsmaterialien “anzudrehen”. Erst im Antwortformular findet sich bei genauerem Hinsehen der Hinweis darauf, dass ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen werden soll.
Wer kein Interesse an solchen kostenpflichtigen Informationsmaterialien hat, sollte auf diese Anschreiben nicht reagieren. Eine gesetzliche Pflicht zur Rücksendung des Antwortformulars besteht natürlich nicht, auch wenn offenbar ein solcher Eindruck im Anschreiben erweckt werden soll.
(Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Er erhebt daher keinen Anspruch auf fortlaufende Aktualität.)