Keine Tierhalterhaftung bei schwerer Handverletzung durch Hundeleine
Das LG Frankenthal hat eine Schadensersatzklage eines Mannes abgewiesen, der mehrere Finger verlor, als eine Hundeleine in eine Aufzugstür geriet. Das Gericht verneinte insbesondere eine Tierhalterhaftung (§ 833 BGB), da sich in diesem Fall nicht …
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