Erledigung im Mahnverfahren – Zahlung nach Zustellung des Mahnbescheids kann zur Erledigung führen
Zahlt der Schuldner nach Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides, legt zugleich Widerspruch ein und wird das Verfahren dann “alsbald” an das Prozessgericht abgegeben, liegt ein Fall der Erledigung vor. Insoweit gilt die Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt (BGH, Urteil vom 17.11.2022 – VII ZR 93/22). Aus den Entscheidungsgründen: …