Party während Krankschreibung rechtfertigt fristlose Kündigung
Einem Arbeitnehmer, der sich krank meldet, aber während der Krankschreibung an einer Party teilnimmt, kann fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden (ArbG Siegburg, Urteil vom 16.12.2022, Az. 5 Ca 1200/22). Das Gericht ging trotz AU-Bescheinigung von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit aus. Es sah den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch entsprechende Fotos von der Party …
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