Der Kreisverband Ludwigsburg der Partei Bündnis 90 / Die Grünen hatte meinem Mandanten und weiteren Bewohnern in seinem Wohnhaus anlässlich der Bundestagswahl 2021 Wahlwerbung in den Briefkasten eingeworfen. Am Briefkasten war jedoch ein Aufkleber mit dem Hinweis
„Bitte keine Werbung! Auch keine kostenlosen Anzeigen und Zeitungen!“
angebracht. Mein Mandant wollte sich diese Missachtung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht gefallen lassen und beauftragte meine Kanzlei daher mit der Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs. Auf eine entsprechende anwaltliche Abmahnung gab der Kreisverband am 28.10.2021 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und kündigte daneben an, die entstandenen Anwaltskosten zu bezahlen.
