Die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes mit einem Handzeichen stellt keine formgültige Unterschrift dar
(BGH, Urteil vom 11. Februar 1982 – III ZR 39/81) Leitsatz Zur Abgrenzung eines Handzeichens von der Unterschrift bei Unterzeichnung einer Berufungsbegründungsschrift. Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 30. Dezember 1980 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsrechtszuges. Tatbestand 1 Der Kläger hat gegen den …