In meinem heutigen Beitrag geht es um Kaufrecht, genauer gesagt um Fernabsatzrecht:
Ein Mandant meiner Kanzlei hatte bei der Firma AQDE Aquarien Deutschland aus Kissing ein maßangefertigtes Meerwasseraquarium für etwas mehr als 2.000 EUR bestellt und per Vorkasse bezahlt. Bei Kauf war eine Lieferzeit von 5-6 Wochen zugesagt worden.
Da keine Lieferung erfolgte, verschickte mein Mandant eine Mahnung und setzte eine Frist für die Lieferung bis zum 14.04.2023. Als auch diese Frist nicht eingehalten wurde, erklärte ich im Namen meines Mandanten den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte den Kaufpreis zurück.
Die Firma AQDE Aquarien Deutschland lehnte dies ab mit der Begründung, dass es sich bei dem bestellten Aquarium um eine Sonderanfertigung handle. Ein Rücktritt vom Kauf bei Aquarien als Sonderanfertigung sei laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AQDE nicht möglich. Mein Mandant habe im Falle eines Rücktritts nur einen Anspruch auf 20% der von ihm geleisteten Zahlung, da bereits Kosten in die Produktion seines Aquariums eingeflossen seien.
Diese Begründung war aus rechtlicher Sicht jedoch nicht haltbar. Zwar ist zutreffend, dass Verbrauchern bei der Bestellung von Maßanfertigungen kein 14tägiges Widerrufsrecht zusteht. Selbstverständlich ist aber auch für den Besteller einer Sonderanfertigung ein Rücktritt möglich, wenn der Auftragnehmers in Leistungsverzug gerät. Entgegenstehende Regelungen in AGB sind gemäß § 309 Nr. 8 a) BGB unwirksam.
In unserem Fall wurde die ursprünglich zugesagte Lieferzeit überschritten und mein Mandant hatte AQDE bereits eine angemessene Frist gesetzt, die jedoch nicht eingehalten wurde. Daher durfte mein Mandant auch den Rücktritt erklären und den Kaufpreis zurückverlangen.
Da AQDE hierze aber offenbar nicht bereit war, erhob ich für meinen Mandanten Klage beim Amtsgericht Aichach auf Rückzahlung des Kaufpreises und Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.
Nachdem die Klage zugestellt wurde, beauftragte die Firma AQDE Aquarien Deutschland GmbH eine andere Anwaltskanzlei. Diese beantragte zunächst, die Klage abzuweisen.
Eine Klageerwiderung erfolgte jedoch nicht. Stattdessen hatte man offenbar ein Einsehen und bezahlte kommentarlos die gesamte Klageforderung. Wir erklärten den Rechtsstreit daher für erledigt. Das Amtsgericht Aichach legte der Firma AQDE daraufhin die gesamten Kosten des Rechtsstreits auf (AG Aichach, Beschluss vom 26.10.2023, Az. 103 C 332/23).